Elektronikgesetz

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Restmüll (Siedlungsabfall) getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

 

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

 

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe erfahren Sie bei:

https://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden

Beim Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes hat der Verbraucher nach Gesetz die Möglichkeit, ein Altgerät kostenlos abzugeben. Voraussetzung ist, dass das Altgerät der gleichen Geräteart wie das Neugerät angehört und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Für folgenden Gerätegruppen ist die kostenlose Abholung möglich:

Wärmeüberträger / Klimageräte (Klimageräte, Kühlschränke, Gefrierschränke, Entfeuchter, Wärmepumpen und sonstige Wärmeüberträger)

Bildschirmgeräte (Monitore, Laptops, Notebooks, Fernseher und Tablets, solange die Oberfläche des Bildschirms größer als 100 cm² ist)

Großgeräte (Produkte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt)

 

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

 

5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Restmüll (Siedlungsabfall) zu erfassen ist.

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